Mit Beschluss vom 28. Oktober 2020 hat die Bundeskanzlerin, zusammen mit den Regierungschefs der Länder erneut strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der SARS-Cov2 Pandemie getroffen. Diese sollen ab Montag 2. November 2020 in Kraft treten und bundesweit einheitlich umgesetzt werden.
Konkret wird u.a. ab Montag 2. November 2020 der Freizeit- und Amateursportbetrieb eingestellt – mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.
Dieser Beschluss wird unweigerlich Auswirkungen auf die Durchführung des Tennissports bei uns im Club haben.
Wie die o.g. Regelungen, in der für den Kreis Pinneberg geltende Landesverordnung Schleswig-Holsteins umgesetzt werden, steht noch aus.
Konkrete Fragen, ob Tennis als Einzel Match, oder Doppel aus max. zwei Haushalten noch erlaubt sein wird, oder auch ob Einzelunterricht möglich ist, können derzeit noch nicht beantwortet werden. Sobald hier Klarheit herrscht, werden wir darüber informieren.