neue Corona Verordnung ab 22.11.2021

Liebe Mitglieder, liebe Gäste,

die Landesregierung Schleswig-Holstein hat eine aktualisierte Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen, welche am Montag, den 22.11.2021 in Kraft tritt.

Ab dann gelten in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten die 2G-Regeln (geimpft oder genesen). Ausgenommen davon sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden und eine entsprechende Bescheinigung vorlegen können.

Der genaue Wortlauf der Ersatzverkündung kann auf der Seite der SH Landesregierung nachgelesen werden werden hier.

Der Kreissportverband Pinneberg hat hierzu ebenfalls eine Artikel online gestellt hier